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Reisepapiere

Reiseausweis

Ein Reisepass oder ein niederländischer Personalausweis ist erforderlich. Das Dokument muss 90 Tage nach der Ausreise aus Mazedonien gültig sein.

 

Visum

Mazedonien benötigt kein Visum für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen pro 6 Monate.

Einreise über ein anderes Land

Für einen Zwischenstopp (Transit) an einem Flughafen in einem anderen Land auf dem Weg nach Mazedonien: Fragen Sie im Voraus beim Konsulat dieses Landes nach, ob Sie ein Visum oder ein Transitvisum (auch A-Visum oder Transitvisum genannt) benötigen.

 

 

Reisen mit minderjährigen Kindern

Kinder brauchen ein eigenes Reisedokument. Ein Eintrag im Reisepass der Eltern ist seit 2012 nicht mehr gültig.

Innerhalb der Schengen-Zone wird empfohlen (nicht zwingend), eine Kopie des Reisepasses des/der nicht mitreisenden Elternteils/Eltern mit einer Einverständniserklärung mitzubringen, dies kann Verzögerungen bei der Kontrolle verhindern. Außerhalb des Schengen-Raums sind die Vorschriften oft umfangreicher. Weitere Informationen und die Einverständniserklärung finden Sie unter rijksoverheid.nl/onderonderonders/reismet-kinderen. Denken Sie auch an die Länder, durch die Sie auf dem Weg zum Ziel reisen.

Einzelheiten

Diese Informationen gelten für Reisende mit niederländischer Staatsangehörigkeit.

 

RELEVANTE INFORMATIONEN

* Alle Bürger müssen sich bei der örtlichen Polizei bei der Ankunft in Mazedonien registrieren lassen, maximal 24 Stunden, sonst werden sie bei der Ausreise mit einer Geldstrafe belegt. Wenn jemand in einem Hotel übernachtet, meldet das Hotel ihn außerdem bei der nächsten Polizeidienststelle an. Wenn Sie jedoch bei Familienmitgliedern oder in einer Privatwohnung wohnen, müssen der Eigentümer oder die Familienmitglieder den Besucher/Touristen zur Polizeiwache begleiten. Darüber hinaus muss das von der Polizeidienststelle ausgegebene Papier jederzeit aufbewahrt werden. Wenn Sie sich nicht bei der Polizei anmelden, beträgt die Strafe zwischen 600 und 1000 Euro und eine Einschränkung der Rückkehr nach Mazedonien.


* Wenn ein minderjähriger Bürger (unter 18 Jahren) nach Mazedonien einreist, muss er eine notarielle Erklärung (von der zuständigen Behörde beglaubigt) seiner Eltern / Erziehungsberechtigten haben.


* Wenn der Besucher aus irgendeinem Grund die Adresse ändert, muss dies bei der nächsten Polizeidienststelle gemeldet werden und sich mit der neuen Adresse neu anmelden.


* Wer mehrere Pässe besitzt, muss bei der Ein- und Ausreise aus Mazedonien den gleichen Pass benutzen.


* Für ein Langzeit-Visum für Arbeit oder Studium, das länger als 90 Tage dauert, muss jeder Bürger der USA, des Schengen-Raums und anderer Länder vor seiner Ankunft in Mazedonien das nächstgelegene mazedonische Konsulat oder die nächstgelegene mazedonische Botschaft aufsuchen. Es ist nicht mehr erlaubt, dass Bürger, die zu touristischen / geschäftlichen Zwecken nach Mazedonien einreisen, ihren Status in einen langfristigen Aufenthalt ändern. Sie müssen das Land verlassen und ein Langzeit-Visum beantragen. * Ausländer mit einem Langzeitvisum müssen sich bei der Außenstelle des Innenministeriums melden, um eine befristete Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Die Niederlassung, Sektor für Ausländer, befindet sich im Gebäude des mazedonischen Rundfunks und Fernsehens, Boulevard Goce Delcev, 9. Das Büro arbeitet von 9:00 bis 12:00 Uhr. Die Ausländer müssen dieses Büro innerhalb von 5 Tagen ab dem Tag ihrer Einreise nach Mazedonien besuchen. Die Aufenthaltserlaubnis wird innerhalb von 25 Tagen nach Antragstellung erteilt.


* Personen mit einem UN-Reisedokument benötigen für die Einreise nach Mazedonien kein Visum.


* Einwohner von Albanien, Montenegro und Serbien können nur mit einem gültigen Personalausweis nach Mazedonien einreisen.

* Erforderliche Dokumente für Kurzaufenthaltsvisum (C) oder Transitvisum (B)

- Ein gültiges Reisedokument (Reisepass)

- Eine Reiseversicherung

- Eine Einladung oder eine von einer zuständigen Behörde beglaubigte Garantieerklärung (notarielle Erklärung)

- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für den Aufenthalt (Kontoauszug/Kreditkarte)

- Eine Farbfotografie (mit weißem Hintergrund)

- Nachweis der Zahlung der Visumsteuer

- Visumantragsformular, leserlich ausgefüllt

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